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Schließtage

 

max. 30 Tage / Jahr 

(jährliche Absprache mit den Eltern)

 

In bestimmten Fällen gibt es in der Urlaubszeit der Tagespflegeperson die Möglichkeit der Betreuung durch unsere qualifizierte Fachkraft, die die Kinder durch regelmäßigen Kontakt kennt. Das gilt auf jeden Fall bei einer Erkrankung der Tagespflegeperson.

 

Die Schließtage werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt!!!